Biometrie – die gesetzlichen Festlegungen für Passbilder
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In die Kamera schauen, auf den Auslöser drücken und fertig sind die biometrischen Lichtbilder … – ganz so einfach ist es leider nicht. Es gibt eine Menge offizieller Vorgaben, die für die Anfertigung von Passfotos durch die Bundesdruckerei festgelegt und gesetzlich geregelt sind. Dabei gibt es klare Unterschiede – sowohl zu Bewerbungsbildern als auch zu klassischen Porträts oder reinen Spaßfotos.
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Format
Ihr biometrisches Passbild muss die Größe 35 × 45 mm bzw. 3,5 × 4,5 cm haben und im Hochformat angelegt sein. Dabei muss Ihr Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende inkl. Haare vollständig abgebildet und sowohl die linke als auch die rechte Gesichtshälfte sichtbar sein. Die Gesichtshöhe liegt im Idealfall zwischen 32 mm und 36 mm, sie sollte jedoch keinesfalls kleiner als 27 mm oder größer als 40 mm sein. Ihr Gesicht muss auf dem biometrischen Lichtbild zentriert abgebildet sein.
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Schärfe und Kontrast
Ein biometrisches Passbild muss in allen Bereichen die folgenden Kriterien erfüllen:
- scharfe (das heißt, nicht verschwommene oder verwackelte) Abbildung
- kontrastreiche Aufnahme
- klare Erkennbarkeit.
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Ausleuchtung
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein und darf weder Reflexionen oder Schatten aufweisen. Ganz wichtig: durch unsachgemäß eingesetztes Blitzlicht hervorgerufene rote Augen sind bei biometrischen Lichtbildern nicht erlaubt.
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Hintergrund
Auch für den Hintergrund eines biometrischen Passbildes gelten klare Regeln:
- einfarbig heller Hintergrund (ideal ist ein neutrales Grau)
- ohne Muster
- Hintergrund muss einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren bilden
- im Bild dürfen weder andere Personen noch Gegenstände sichtbar sein
- keine Schatten im Bild.
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Fotoqualität
Biometrische Passbilder müssen zudem hinsichtlich der Fotoqualität bestimmte Vorschriften erfüllen:
- Druck auf hochwertigem Papier
- Druckauflösung von mindestens 600 dpi
- Foto muss farbneutral sein und Hauttöne natürlich wiedergeben
- keine Knicke und Verunreinigungen
- Schwarzweiß oder Farbe möglich.
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Kopfposition und Gesichtsausdruck
Achten Sie bei biometrischen Lichtbildern auf Ihre Kopfstellung und Ihre Mimik. Der Kopf darf nicht geneigt oder gedreht sein. Setzen Sie einen möglichst neutralen Gesichtsausdruck auf und halten Sie den Mund geschlossen. Ihr Blick sollte gerade und direkt in die Kamera gerichtet sein.
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Augen und Blickrichtung
Neben einem direkten und geraden Blick in die Kamera ist es bei biometrischen Passbildern ebenso wichtig, dass Ihre Augen geöffnet und deutlich sichtbar sind. Auch dürfen diese weder durch Haare oder ein Brillengestell verdeckt werden.
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Brillenträger
Wir hatten es schon erwähnt: Für biometrische Passfotos dürfen keine Sonnenbrillen und auch keine Brillen mit getönten Gläsern getragen werden. Beide Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein. Bei normalen Brillen ist es wichtig, dass auf den Brillengläsern keine Reflexionen entstehen. Die Augen dürfen weder durch den Glasrand noch durch das Gestell der Brille verdeckt werden.
Bitte planen Sie bei einem Shooting im Winter ein paar Minuten mehr Zeit ein, da es sein kann, dass Ihre Brille durch den Temperaturunterschied im Laden beschlagen kann.
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Kopfbedeckung und Bekleidung
Grundsätzlich gilt, dass bei biometrischen Passbildern keinerlei Kopfbedeckungen – wie Mützen, Caps, Hüte, Kopftücher etc. – erlaubt sind. Eine Ausnahme wird jedoch dann gemacht, wenn Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen. In diesen Fällen muss das Gesicht dennoch von der unteren Kinnkante bis zur Stirn deutlich erkennbar sein und es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Hinsichtlich der Bekleidung gibt es bei biometrischen Lichtbildern kaum Einschränkungen, allerdings dürfen weder Uniformen noch Uniformteile abgebildet sein.
Und so funktioniert´s ...

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Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen zu Passbildern sowie Hilfe zu weiteren Themen finden Sie auf einem Blick in unseren FAQ.