Passbilder für Kinderreisepass, Kleinkind- und Babyausweis
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Kinder benötigen für Reisen ins Ausland bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann dabei ein Kinderreisepass beantragt werden.
Dieser wird weltweit anerkannt und ist sechs Jahre gültig. Der Kinderreisepass kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Danach benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses – beispielsweise durch ein neues Lichtbild oder auch bei Änderung der Augenfarbe oder Größe – kann jederzeit erfolgen. Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass bei der Beantragung keine Fingerabdrücke Ihres Kindes erfasst werden.
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Biometrische Vorgaben für Kinder
Ganz wichtig ist: Sie benötigen für die Beantragung des Kinderreisepasses ab einem gewissen Alter des Kindes ein biometrisches Passbild.
Bei Kindern bis zu einem Alter von fünf Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit des verwendeten Lichtbildes erforderlich. Es gelten nur die zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich Bildgröße (35 × 45 mm im Hochformat), Frontalaufnahme, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität.
Für Kinder zwischen sechs und neun Jahren gelten dann zwar grundsätzlich auch die biometrischen Vorgaben, allerdings werden diese nicht so streng wie bei Erwachsenen ausgelegt. Es gibt hierbei einen größeren Spielraum für die Positionierung der Augen und ebenfalls einen größeren Bereich für die minimale und maximale Gesichtshöhe.
Bei Kindern ab einem Alter von 10 Jahren gelten hinsichtlich der Biometrietauglichkeit eines Passfotos dann ausschließlich die Regeln für Erwachsene.
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Tipps und Tricks für das perfekte Babypassfoto
Ob biometrisch oder nur formal – für das passende Foto von Ihrem Kind gibt es einige Grundregeln zu beachten, damit dieses Bild später von den Behörden für das gewünschte Dokument, wie beispielswiese den Kinderreisepass – auch abgenickt wird.
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Bei Babyfotos gilt grundsätzlich:
- Ein neutraler Hintergrund ohne Schatten oder Muster ist Pflicht.
- Stehende, sitzende oder auch liegende Aufnahmen sind möglich.
- Es dürfen keine weiteren Personen, Kuscheltiere oder Spielzeug mit auf dem Foto abgebildet sein.
Bei der Ausrichtung des Bildes kommen die vereinfachten Regeln für Kinder unter sechs Jahren zur Anwendung; bei der Überprüfung hilft auch hier unsere Software, die wie ein Passfoto-Generator funktioniert. Zwar darf der Schnuller nicht mit auf das Bild, doch die Kopfhaltung, der Gesichtsausdruck sowie die Blickrichtung des Kindes dürfen variieren. Im Idealfall hält das Kind den Kopf frontal und blickt mit einem neutralen Gesichtsausdruck (ohne Lachen und Weinen) in die Kamera.
Die wahre Herausforderung liegt dann beim Fotografen. Fotografiert werden die Kleinsten am einfachsten im Liegen, so kann Ihr Kind ganz entspannt auf einer Decke liegen. Sie fungiert so zugleich als Hintergrund, deshalb ist wichtig, dass die Decke glatt hingelegt wird und keine Schatten in sich wirft. Mit einem Kuscheltier oder sonstigem Spielzeug kann der Blick des Kindes so nah wie möglich an die Kameralinse herangeführt werden. Spannend für kleine Entdecker und Spaß bringt es allemal.
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Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von Baby- sowie Kinderpassbildern und können einfühlsam auf jede Situation eingehen. Wenn Sie also Passfotos für Ihren Nachwuchs benötigen – dann sind Sie bei uns genau richtig.
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Wenn Sie noch Fragen haben, dann senden Sie uns bitte eine e-Mail
Oder rufen Sie uns an:
0341 960 72 93
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